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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Schulordnung

1. Philosophie  

Ziel des Unterrichtsangebots der Musikschule
groovemonsterLE ist die Vermittlung und Erweiterung von
Grundlagen für den musikalischen Nachwuchs und bereits
erfahrenen Musizierenden jeglicher Altersgruppen im Rahmen
aller von uns angebotenen Instrumente. Die Freude und die
Fähigkeiten am eigenen Musizieren sollen durch die
Zusammenarbeit mit den Lehrkräften gestärkt und ausgebaut
werden. Zielsetzung und Intensität des Unterrichts definieren
Schüler und Lehrkraft als Team und unterliegen nicht den
Weisungen der Musikschule, sofern damit nicht pädagogische,
ethische oder musikalische Grundsätze verletzt werden.

2. Unterrichtsstätte & Unterrichtszeiten  

Der reguläre Unterricht findet ausschließlich in unseren
Räumlichkeiten
 von Montag bis Freitag zwischen 12:00 Uhr
und 20:00 Uhr
 statt. Die Unterrichtszeiten der einzelnen
Lehrkräfte können
 hiervon abweichen. Unterrichtsverträge
für ausschließlichen Onlineunterricht sind in der Termin-
gestaltung hiervon abweichend mit der Lehrkraft zu verein-
baren.

 3. Probezeit & Kündigungsfristen, Vertragsdauer 

Die ersten 3 Unterrichtsmonate (incl. Unterbrechungen durch
Feiertage und Ferien) werden als Probezeit vereinbart, der

Vertrag kann innerhalb dieses Zeitraums von beiden Seiten
ohne Angabe von Gründen zum Ende eines jeden Monats
gekündigt werden. Bereits entrichtete Unterrichtsgebühren
werden zurückerstattet. Nach Ablauf dieser Frist verlängert
sich der Vertrag stillschweigend bis zum nächsten
Quartalsende des Kalenderjahres und ist von da an mit einer
Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar.
(31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.). Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen. Dieser Vertrag wird zum Datum der
ersten Unterrichtsstunde oder am Tag der Unterschrift beider
Vertragspartner wirksam. Gruppenunterricht kann nur

vereinbart werden, sofern der Schüler einen Unterrichtspartner
hierfür beibringen kann. Ferner bedarf dies der Zustimmung
der jeweiligen Lehrkraft.

4. Zahlungsvereinbarung

Die Unterrichtsgebühr wird als Jahresgebühr erhoben und
ergibt sich aus der gesonderten Preisliste, welche Bestandteil
der AGB und des Unterrichtsvertrages ist. Diese Gebühr wird
monatlich als Abschlag (1/12) der Jahresgebühr fällig und ist
zum 01. eines jeden Monats per Dauerauftrag im Voraus auf
das Konto des jeweiligen Vertragspartners (Lehrkraft) zu
entrichten. Für Anmeldung, Abmeldung und Änderungen wird
keine Bearbeitungsgebühr erhoben.

5. Gutscheine 

Unterricht kann per Gutschein verschenkt oder projektbezogen
in frei wählbaren Staffelungen gemäß der Preisliste per
Vorauskasse erworben werde. Der Gutschein wird erst bei
vollständiger Bezahlung des Gesamtbetrags gültig und behält
seine Gültigkeit für 12 Monate. Termine für Gutscheine
werden mit der Lehrkraft persönlich vereinbart, es besteht kein
Anspruch auf einen Festtermin. Nicht wahrgenommene
Gutscheinunterrichte verfallen. 

6. Sonderkündigungsrecht & Tarifwechsel

Bei Preiserhöhungen, welche wir uns vorbehalten, sowie bei
Lehrerwechsel, entsteht zugunsten des Schülers ein
Sonderkündigungsrecht. Beides wird frühzeitig angekündigt.
Ein Wechsel des Unterrichtstermins sowie ein Wechsel des
gewählten Tarifs ist zum Beginn jeden Quartals möglich, sofern
entsprechende Kapazitäten seitens der Schule vorhanden sind.
Tarifwahl und Tarifwechsel bedürfen aus terminlichen Gründen
der Zustimmung der Lehrkraft.
 

7. Ferien & Feiertage 

Das Unterrichtsjahr richtet sich nach der Ferien- und
Feiertagsverordnung des Landes Baden-Württemberg. In den
Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen sowie an
beweglichen Ferientagen der Region Stuttgart und
Echterdingen findet kein Unterricht statt.

8. Unterrichtsausfall & Unterrichtsteilnehmer

Von Schülern versäumte Unterrichtsstunden werden nicht
nachgeholt. Der Unterricht ist nicht übertragbar. Einer
Erweiterung des Personenkreises im Unterricht,
Unterrichtsbesuche oder ähnliches, bedürfen der vorherigen
Zustimmung der Lehrkraft. Absprachen zwischen Schülern
zwecks Tausch des Unterrichtstermins bedürfen der
vorherigen Zustimmung der Lehrkraft. Fällt der Unterricht
aufgrund einer Verhinderung der Lehrkraft aus, kann diese eine
fachkundige Vertretung bestimmen oder es wird ein
Nachholtermin oder ersatzweise Onlineunterricht vereinbart.

9. Notverordnungen & Hygienekonzept

Sollte es per gerichtlicher Entscheidung oder sich
verändernder Gesetzeslage, z. B. durch ein
Bevölkerungsschutzgesetz oder andere Notverordnungen
sowie Weisungen des Kultusministeriums, zu einer
vorübergehenden teilweisen oder kompletten Schließung der
Räumlichkeiten der Schule kommen, ist die Schule berechtigt,
den Unterricht online über das Internet zu erfüllen. Ein
entsprechend gesetzlicher Vorgaben erstelltes Hygienekonzept
ist auch ohne gesonderte Änderung und Veröffentlichung der
dieser Situation angepassten AGB & Schulordnung nach
Übermittlung für alle Beteiligten bindend. Hieraus ergibt sich
kein gesondertes Recht zur einseitigen Kündigung des
Vertragsverhältnisses. Die regulären Kündigungsfristen bleiben
hiervon unberührt.

10. Lehrmittel

Die Kosten für Lehrmittel (Noten, Bücher, eigenes Instrument
sowie Zubehör und Verbrauchsmaterialien etc.) trägt der
Schüler selbst. Es ist uns aufgrund des Urheberrechts nicht
gestattet, Kopien oder Ausdrucke anzufertigen.

11. Haftung 

Wir haften nicht für Schäden oder Verlust des Eigentums der
Schüler mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Als Privatmusikschule unterliegen wir nicht dem gesetzlichen
Unfall-Deckungsschutz. Für Personenschäden im Unterricht
oder während des Anfahrt- oder Abfahrtweges übernehmen wir
keine Haftung. Der Schüler haftet für alle Schäden, die der
Musikschule aufgrund seines Verhaltens zugefügt werden.

12. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Aufnahmen jeglicher Art sind grundsätzlich nur dann zulässig,
wenn diese im Einzelfall zwischen Schüler und Lehrkraft bzw.
der Musikschule im Rahmen von Schulveranstaltungen oder
als notwendiger Unterrichtsinhalt abgesprochen wurden und
beiderseitige Zustimmung vorliegt. Urheberrechtlich
geschütztes Material ist hiervon ausgeschlossen.

13. Hausordnung

Die Hausordnung der Unterrichtsstätte/des Gebäudes ist
einzuhalten.

14. Datenschutz

Alle im Vertrag erhobenen personenbezogenen Daten des
Schülers dürfen von Schule und Lehrkraft, ausschließlich im
Rahmen der Vertragserfüllung, digital gespeichert und
weiterverarbeitet werde. Dies beinhaltet die Speicherung der
Daten in geschützen Umgebungen innerhalb der üblichen
Messenger- und Clouddienste. Es erfolgt zu keinem Zeitpunkt
eine Weitergabe an Dritte. Mit der Anmeldung erklärt der
Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung seiner

persönlichen Daten.

15. Ausserordentliche & fristlose Kündigung

In Fällen grober Vertragsverletzung, z.B. mehrfachem
Zahlungsverzug, aber auch bei grobem Verstoß gegen die
Vertraulichkeit oder den Datenschutz sowie einer Verletzung
der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten behält sich die
Schule das Recht auf fristlose Kündigung vor. 

16. Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

17. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Stuttgart, es gilt ausschließlich deutsches
Recht.